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Wissenschaftliche Politikberatung

Inhaltsskizze

Im Aphorismus 129 des Neuen Organon schreibt Francis Bacon: „Die Wohltaten der Erfinder können sich auf das ganze Menschengeschlecht erstrecken, […] die Erfindungen […] beglücken und nutzen, ohne jemandem Unrecht zu tun oder Kummer zu bereiten.“ Damit leitet Bacon die neuzeitliche Ära der politischen Instrumentalisierung wissenschaftlicher Erkenntnis ein: Diese wird zur sicheren und unverdächtigen, da objektiven Basis gesellschaftsrelevanter Entscheidungen. Vorausgesetzt: Die ProtagonistInnen politischer Macht befolgen die Ideen und den Rat der WissenschaftlerInnen und verlieren sich nicht in unnützen Ränkespielen. Im Gegenzug fördern jene diese durch die Bereitstellung finanzieller Mittel.

Heutzutage stellt zwar die Privatwirtschaft weitaus mehr Finanzmittel für Forschungsaufgaben bereit, aber auch die Nationalstaaten bleiben Bacons Diktum treu. Allerdings macht sich in den letzten Jahrzehnten ein Trend bemerkbar, der die Objektivität des Expertenwissens und somit dessen Tragfähigkeit für politische Entscheidungen infrage stellt. Denn wissenschaftliche Politikberatung entspricht bei Weitem nicht mehr dem Ideal, dass weitgehend unabhängige WissenschaftlerInnen mit ihren Erkenntnissen direkt oder indirekt PolitikerInnen beraten. Vielmehr wurden verstärkt politiknahe wissenschaftliche Dienstleistungszentren gegründet, die gezielt Anfragen der Politik bearbeiten oder politische Entscheidungsprozesse aktiv beeinflussen. Diese Dienstleister geben zwar an, mehr oder weniger unabhängig zu agieren, jedoch werden sie nicht nur durch öffentliche, sondern auch private Gelder finanziert. Darüber hinaus werden bei Weitem nicht alle Ergebnisse adäquat publiziert und so einer kritischen Community zugänglich gemacht. Diese Aspekte nähren den Zweifel an der Objektivität dieses Beratungswissens und schüren den Verdacht einer interessengeleiteten Einflussnahme über die Vielzahl an Beratungsgremien, spezialisierten Kommissionen, verbandsnahen „think tanks“ oder auch kommerziellen Beratungsunternehmen. Zur Objektivitätsfrage kommt hinzu, dass in Demokratien die entsprechend legitimierten VolksvertreterInnen in ihren Entscheidungen letztendlich unabhängig vom Expertenrat agieren sollten. Mehr noch: Es ist in demokratischen Systemen veranlagt, dass durchaus Entscheidungen gegen das Expertenwissen getroffen werden. ForscherInnen müssen diese Form „politischer Unvernunft“ mitunter aushalten können.

Im Seminar werden vor diesem Hintergrund zwei Ziele verfolgt: Ersten soll die Frage beantwortet werden, was „wissenschaftliche Politikberatung“ bedeutet. Dazu werden wir uns mit Beispielen wissenschaftlicher Politikberatung beschäftigen. Zweitens soll gemeinsam ein beispielhafter Richtlinienkatalog für eine solche Beratungstätigkeit ausgearbeitet werden, der die Ergebnisse des Seminardiskurses festhält. Grundlage dazu bieten die entsprechenden Selbstverpflichtungen bekannter Forschungseinrichtungen. Zudem sollen Fälle diskutiert werden, in denen die erarbeiteten Richtlinien überschritten werden. Insgesamt soll die Kompetenz gefördert werden, durch eigenständige Recherchearbeit ein kritisches und normativ wirksames Bewusstsein dafür zu entwickeln, warum und wie wissenschaftliche Politikberatung „ethisch reguliert“ werden sollte.

Eine Anmeldung im entsprechenden OLAT-Kurs ist für die Teilnahme obligatorisch.

Modulzuordnung und inhaltliche Schwerpunkte

Modulzuordnung gemäß der Studienordnung im Zertifikatsstudiengangs „Forschungsethik“

  • Modul GrnM3 01 (Praxis-Seminar)

Literaturempfehlungen

Ausgewählte Literaturvorlagen finden Sie im OLAT-Kurs im Material-Ordner.

Anmeldung

Um am Seminar teilzunehmen, melden Sie sich bitte im gleichnamigen OLAT-Kurs an. Eine Einschreibung in den OLAT-Kurs ist obligatorisch für die Seminarteilnahme und eine Leistungsabgabe.

Sitzungsstruktur und Seminarplan

Den Seminarplan erhalten Sie in der Vorbesprechung am 16.01.2019, 16:00-17:30 Uhr, im Raum LS6 434.

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